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Fristlose und ordentliche Kündigung wegen Diebstahls

Ein vermeintlicher Griff in die Werkzeugkiste wurde für einen erfahrenen Werkzeugbauer zum Fallstrick. Was als harmloser Fund im Rucksack begann, endete mit einem abrupten Aus beim Kölner Werkzeugbauunternehmen. Nun stellt sich die Frage: Darf ein Unternehmen nach über 30 Jahren Betriebszugehörigkeit so rigoros handeln?

Übersicht:

Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 SLa 27/24 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
  • Datum: 23.08.2024
  • Aktenzeichen: 6 SLa 27/24
  • Verfahrensart: Berufung
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Kündigungsschutzrecht
  • Beteiligte Parteien:
  • Der Kläger, geboren 1968, verheiratet, einem Kind unterhaltspflichtig und seit 1986 bei der Beklagten beschäftigt. Zuletzt war er als Fachkraft Mechanik im Werkzeugbau tätig. Er wehrt sich gegen eine außerordentliche und hilfsweise ordentliche Kündigung.
  • Die Beklagte, das Unternehmen, bei dem der Kläger angestellt ist. Sie hat dem Kläger eine außerordentliche und hilfsweise ordentliche Kündigung ausgesprochen, da sie ihm vorwirft, versucht zu haben, heimlich einen Gegenstand vom Firmengelände wegzuschaffen.
  • Um was ging es?
  • Sachverhalt: Die Beklagte wirft dem Kläger vor, er habe versucht, heimlich einen Gegenstand vom Firmengelände zu entfernen, was zur außerordentlichen und hilfsweise ordentlichen Kündigung führte. Der Kläger bestreitet den Vorwurf und die Wirksamkeit der Kündigungen. Zuvor hatte der Kläger bereits eine Abmahnung erhalten, deren inhaltliche Richtigkeit streitig ist.
  • Kern des Rechtsstreits: Ist die von der Beklagten ausgesprochene außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wirksam?
  • Was wurde entschieden?
  • Entscheidung: Das Gericht hat das Urteil des Arbeitsgerichts Köln abgeändert und die Klage des Klägers in vollem Umfang abgewiesen.
  • Folgen: Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Der Fall vor Gericht


Fristlose Kündigung wegen Diebstahlsversuchs vor dem Landesarbeitsgericht Köln

Werkzeugmacher greift heimlich in Werkzeugkasten, während er auf seine Umgebung achtet.
Fristlose Kündigung wegen Diebstahlsversuchs | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Das Landesarbeitsgericht Köln hat in einem Urteil vom 23. August 2024 (Az.: 6 SLa 27/24) die Fristlose Kündigung eines langjährigen Mitarbeiters eines Werkzeugbauunternehmens bestätigt. Der Mitarbeiter war beschuldigt worden, versucht zu haben, unbefugt Firmeneigentum zu entwenden. Das Gericht wies damit die Klage des Arbeitnehmers gegen seine Kündigung in vollem Umfang ab und kehrte das Urteil der Vorinstanz, dem Arbeitsgericht Köln, um.

Der Fall: Bohrerhöhung im Rucksack bei Werkskontrolle entdeckt

Im Zentrum des Falls stand ein Vorfall vom 15. März 2023. Bei einer Routinekontrolle am Werksausgang wurde im Rucksack des Klägers, eines Facharbeiters im Werkzeugbau, eine sogenannte Bohrerhöhung gefunden. Diese ca. 5 kg schwere Aluminiumvorrichtung ist ein spezielles Bauteil, das an Maschinen im Arbeitsbereich des Klägers verwendet wird und nicht frei im Handel erhältlich ist, da die Grundplatte eine Sonderanfertigung ist.

Erklärungsversuche des Arbeitnehmers und Zweifel an der Glaubwürdigkeit

Der Arbeitnehmer rechtfertigte den Besitz der Bohrerhöhung zunächst damit, dass ihm diese von seinem Bruder übergeben worden sei. Er habe daran im Auftrag seines Bruders Änderungen vornehmen sollen. Im Rahmen einer Anhörung legte der Kläger ein Schreiben seines Bruders sowie eine Quittung vor, die den Erwerb eines Aluminiumklotzes durch die Firma des Bruders belegen sollten.

Das Gericht schenkte den vorgelegten Erklärungen jedoch keinen Glauben. Insbesondere die Quittung wies Ungereimtheiten auf, wie das Ausstellungsdatum an einem Sonntag und eine schwer leserliche Unterschrift. Zudem passten die Maße des Quittungsbelegs nicht zu der aufgefundenen Bohrerhöhung. Diese Ungereimtheiten trugen maßgeblich dazu bei, die Glaubwürdigkeit der Darstellung des Klägers in Zweifel zu ziehen.

Abmahnung im Vorfeld und Eskalation der Situation

Bereits im Juli 2022 hatte der Kläger eine Abmahnung erhalten. Damals wurde ihm vorgeworfen, eigenmächtig Maschinenteile demontiert und weggeschlossen zu haben, um seinen Unmut über Prämienentscheidungen auszudrücken. Ob diese Abmahnung inhaltlich gerechtfertigt war, war zwischen den Parteien streitig. Dieser Vorfall aus dem Vorjahr trug jedoch zusätzlich zur Beurteilung des aktuellen Sachverhalts bei.

Anhörung des Betriebsrats und fristlose Kündigung

Vor Ausspruch der Kündigung wurde der Betriebsrat ordnungsgemäß angehört. Dieser äußerte zwar Bedenken hinsichtlich der fristlosen Kündigung, insbesondere wegen der ungeklärten Herkunft des Teils und der langen Betriebszugehörigkeit des Klägers. Die Beklagte ließ sich davon jedoch nicht beirren und sprach am 29. März 2023 die fristlose Kündigung aus, hilfsweise eine ordentliche Kündigung.

Entscheidung des Landesarbeitsgerichts: Fristlose Kündigung rechtens

Das Landesarbeitsgericht Köln bestätigte die Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung. Das Gericht argumentierte, dass der Diebstahlsversuch, selbst wenn er im niedrigen Wertbereich angesiedelt sei, einen schwerwiegenden Vertrauensbruch darstelle. Gerade im Arbeitsverhältnis sei Vertrauen eine essentielle Grundlage. Die lange Betriebszugehörigkeit des Klägers von über 30 Jahren und seine familiäre Situation wurden zwar berücksichtigt, wogen aber den schwerwiegenden Pflichtverstoß nicht auf.

Keine Revision zugelassen und Tragung der Prozesskosten

Das Landesarbeitsgericht ließ die Revision gegen sein Urteil nicht zu. Dies bedeutet, dass die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln rechtskräftig ist und der Fall vor den obersten Arbeitsrichter, dem Bundesarbeitsgericht, nicht weiter verhandelt wird. Zudem wurde der Kläger zur Tragung der Kosten des Rechtsstreits verurteilt, was für ihn eine zusätzliche finanzielle Belastung darstellt.

Bedeutung des Urteils für Betroffene: Konsequenzen von Ehrlichkeit am Arbeitsplatz

Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln unterstreicht die hohe Bedeutung von Ehrlichkeit und Integrität im Arbeitsverhältnis. Auch vermeintlich geringfügige Verstöße gegen das Eigentum des Arbeitgebers können gravierende Konsequenzen bis hin zur fristlosen Kündigung haben. Arbeitnehmer sollten sich bewusst sein, dass Vertrauen die Basis eines jeden Arbeitsverhältnisses bildet und dessen Missbrauch schwerwiegende Folgen nach sich ziehen kann, unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit oder persönlichen Umständen. Das Urteil macht deutlich, dass Unternehmen konsequent gegen Diebstahl und Diebstahlsversuche vorgehen dürfen und die Arbeitsgerichte diese Haltung in der Regel unterstützen. Es dient als Warnsignal, dass Ehrlichkeit und Rechtschaffenheit im Berufsleben unverzichtbare Tugenden darstellen.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Landesarbeitsgericht Köln hat dem Arbeitgeber Recht gegeben und die außerordentliche Kündigung eines langjährigen Mitarbeiters wegen versuchten Diebstahls bestätigt. Die Kernbotschaft des Urteils ist, dass ein Arbeitnehmer, der versucht, Firmeneigentum heimlich zu entwenden, auch nach über 35 Jahren Betriebszugehörigkeit fristlos entlassen werden kann, wenn die Beweislage eindeutig ist. Das Gericht ließ sich nicht von widersprüchlichen und unglaubwürdigen Erklärungen des Arbeitnehmers zur Herkunft des gefundenen Teils überzeugen, weshalb formelle Einwände gegen die Kündigung (wie das Fehlen einer Originalvollmacht) den Arbeitnehmer nicht schützen konnten.


Hinweise und Tipps

Praxistipps für Arbeitnehmer bei Kündigung wegen Diebstahl am Arbeitsplatz

Ein Diebstahlvorwurf am Arbeitsplatz kann schwerwiegende Folgen bis hin zur Kündigung haben. Gerade bei langjähriger Betriebszugehörigkeit stellt sich die Frage, wie man sich als Arbeitnehmer richtig verhält und welche Rechte man hat. Die folgenden Praxistipps sollen Ihnen helfen, sich in einer solchen Situation zu orientieren.

⚖️ DISCLAIMER: Diese Praxistipps stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die individuelle juristische Beratung. Jeder Fall ist anders und kann besondere Umstände aufweisen, die einer speziellen Einschätzung bedürfen.

Tipp 1: Ruhe bewahren und keine übereilten Aussagen treffen

Im Falle eines Diebstahlvorwurfs ist es entscheidend, Ruhe zu bewahren und sich nicht zu unbedachten Aussagen hinreißen zu lassen. Sie sind nicht verpflichtet, sich sofort zum Vorwurf zu äußern. Machen Sie von Ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch und bitten Sie um Bedenkzeit, um die Situation zu überdenken und rechtlichen Rat einzuholen.

⚠️ ACHTUNG: Ein voreiliges Schuldeingeständnis oder unbedachte Äußerungen können später gegen Sie verwendet werden und Ihre Position im Falle einer Kündigungsschutzklage erheblich schwächen.


Tipp 2: Kündigungsschreiben sorgfältig prüfen und Fristen beachten

Sollte Ihnen eine Kündigung ausgesprochen werden, prüfen Sie das Kündigungsschreiben genau. Achten Sie auf die Form (schriftlich?), die Art der Kündigung (außerordentlich oder ordentlich) und den Kündigungsgrund. Besonders wichtig ist die Einhaltung der 3-Wochen-Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage ab Zugang der Kündigung.

⚠️ ACHTUNG: Die 3-Wochen-Frist ist eine absolute Frist. Versäumen Sie diese, wird die Kündigung in der Regel rechtswirksam, selbst wenn sie ungerechtfertigt sein sollte.


Tipp 3: Unverzüglich rechtlichen Rat einholen

Es ist dringend ratsam, sich nach Erhalt einer Kündigung wegen Diebstahls umgehend an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Dieser kann die Kündigung rechtlich prüfen, Ihre Rechte und Handlungsoptionen erläutern und Sie im weiteren Vorgehen beraten und vertreten.


Tipp 4: Beweise sichern und Sachverhalt dokumentieren

Sichern Sie alle relevanten Dokumente und Informationen. Dazu gehören Ihr Arbeitsvertrag, das Kündigungsschreiben, eventuelle Abmahnungen und alle Unterlagen, die den Diebstahlvorwurf betreffen. Notieren Sie sich den genauen Ablauf der Ereignisse aus Ihrer Sicht und halten Sie Namen von Zeugen fest, falls vorhanden.


Weitere Fallstricke oder Besonderheiten?

Oftmals wird bei langjähriger Betriebszugehörigkeit geprüft, ob eine Abmahnung vor einer Kündigung ausreichend gewesen wäre. Die Schwere des Diebstahls und der Wert des entwendeten Gegenstandes spielen eine Rolle bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der Kündigung. Auch die Frage, ob es sich tatsächlich um einen Diebstahl oder lediglich um einen Irrtum handelte, ist entscheidend.

Checkliste: Kündigung wegen Diebstahl am Arbeitsplatz

  • Ruhe bewahrt und keine übereilten Aussagen gemacht?
  • Kündigungsschreiben geprüft und 3-Wochen-Frist notiert?
  • Unverzüglich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht kontaktiert?
  • Relevante Dokumente und Informationen gesichert?
  • Sachverhalt aus Ihrer Sicht dokumentiert?

Benötigen Sie Hilfe?

Vertrauensbruch am Arbeitsplatz – Rechtliche Klarheit schaffen

Wenn Situationen im beruflichen Umfeld zu einem ernsthaften Vertrauensbruch führen und Unklarheiten bezüglich der Rechtmäßigkeit von Maßnahmen des Arbeitgebers entstehen, können sich grundlegende Fragen ergeben. In solchen Fällen ist es wichtig, alle Aspekte sachlich zu beleuchten, um die eigenen Rechte und Pflichten fundiert nachvollziehen zu können.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, Ihre individuelle Situation präzise zu analysieren und offene Fragen zu klären. Mit verständlicher Beratung und sorgfältiger Prüfung Ihrer Anliegen helfen wir Ihnen, fundierte Entscheidungen zur Wahrung Ihrer Interessen zu treffen.

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Häufig gestellte Fragen zum Thema

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was bedeutet eine fristlose Kündigung genau und unter welchen Umständen ist sie zulässig?

Eine fristlose Kündigung ist die sofortige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung der üblichen Kündigungsfrist. Sie wird oft auch als außerordentliche Kündigung bezeichnet, da sie ausnahmsweise ohne Beachtung der regulären Fristen erfolgt. Diese Art der Kündigung ist nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der es unzumutbar macht, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen.

Wichtige Gründe können beispielsweise Straftaten wie Diebstahl, schwere Pflichtverletzungen oder Tätlichkeiten gegenüber Kollegen oder Vorgesetzten sein. Auch Arbeitsverweigerung oder sexuelle Belästigung können als wichtige Gründe gelten. In weniger schwerwiegenden Fällen, wie bei Verspätungen oder unentschuldigtem Fehlen, ist in der Regel eine Abmahnung erforderlich, bevor eine fristlose Kündigung in Betracht gezogen werden kann.

Die fristlose Kündigung muss schriftlich erfolgen und innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden. Auch Arbeitnehmer können fristlos kündigen, wenn sie einen wichtigen Grund haben, wie etwa Missachtung von Arbeitsschutzregeln oder unpünktliche Gehaltszahlungen.

Für die Zustellung der Kündigung ist es entscheidend, dass sie dem Empfänger innerhalb der Frist zugeht. Das bedeutet, dass die Kündigung so rechtzeitig zugestellt werden muss, dass der Empfänger sie innerhalb der Frist erhält.

In der Praxis ist eine fristlose Kündigung oft das letzte Mittel, das nur ergriffen wird, wenn alle milderen Maßnahmen wie Abmahnungen oder Änderungskündigungen ausgeschöpft sind.


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Welche Rolle spielt eine vorherige Abmahnung bei einer fristlosen Kündigung wegen Diebstahls oder Diebstahlsversuchs?

Eine Abmahnung spielt in der Regel eine wichtige Rolle, bevor eine fristlose Kündigung ausgesprochen wird. Sie dient als Warnung, dass bei wiederholtem Fehlverhalten eine Kündigung droht. Allerdings gibt es Ausnahmen, insbesondere bei schwerwiegenden Verstößen wie Diebstahl oder Diebstahlsversuch. In solchen Fällen kann eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt sein, da das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oft irreparabel beschädigt ist.

Wichtige Gründe für eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung sind:

  • Schwere Pflichtverletzungen, die das Vertrauen zwischen den Parteien zerstören.
  • Straftaten, wie Diebstahl, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen.
  • Beharrliche Arbeitsverweigerung oder andere schwerwiegende Verstöße gegen den Arbeitsvertrag.

In der Regel ist eine Abmahnung erforderlich, um dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zu geben, sein Verhalten zu ändern. Bei besonders schwerwiegenden Fällen kann jedoch auf eine Abmahnung verzichtet werden, da das Vertrauen nicht wiederhergestellt werden kann.


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Wie wirkt sich die Dauer der Betriebszugehörigkeit auf die Rechtmäßigkeit einer fristlosen Kündigung aus?

Die Dauer der Betriebszugehörigkeit spielt bei der Entscheidung über eine fristlose Kündigung eine wichtige Rolle, insbesondere bei der Abwägung der Interessen beider Parteien. Eine lange Betriebszugehörigkeit kann zugunsten des Arbeitnehmers berücksichtigt werden, da sie oft auf eine treue und zuverlässige Arbeitsleistung hinweist. Allerdings schützt sie den Arbeitnehmer nicht zwangsläufig vor einer fristlosen Kündigung, wenn ein schwerwiegender Pflichtverstoß wie Diebstahl oder Arbeitszeitbetrug vorliegt.

In solchen Fällen muss der Arbeitgeber die Verhältnismäßigkeit der Kündigung prüfen. Das bedeutet, dass er die Schwere des Verstoßes gegen die Länge der Betriebszugehörigkeit und andere relevante Umstände abwägen muss. Ein Beispiel hierfür ist der sogenannte „Emmely“-Fall, in dem das Bundesarbeitsgericht entschied, dass eine Kündigung wegen eines geringfügigen Diebstahls nach 30-jähriger Betriebszugehörigkeit unverhältnismäßig war.

Für eine fristlose Kündigung muss ein wichtiger Grund vorliegen, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht (§ 626 BGB). In der Regel sollte vor einer fristlosen Kündigung eine Abmahnung erfolgen, es sei denn, der Verstoß ist so schwerwiegend, dass selbst eine einmalige Hinnahme für den Arbeitgeber unzumutbar ist. Die Betriebszugehörigkeit kann also bei der Entscheidung über eine fristlose Kündigung berücksichtigt werden, schützt den Arbeitnehmer jedoch nicht automatisch vor einer solchen Maßnahme.


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Was kann ich tun, wenn ich eine fristlose Kündigung wegen Diebstahls oder Diebstahlsversuchs erhalte, die ich für ungerechtfertigt halte?

Wenn Sie eine fristlose Kündigung wegen Diebstahls oder Diebstahlsversuchs erhalten, die Sie für ungerechtfertigt halten, haben Sie die Möglichkeit, gegen die Kündigung vor dem Arbeitsgericht zu klagen. Dies ist eine sogenannte Kündigungsschutzklage. Sie müssen diese Klage innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung einreichen, um Ihre Rechte zu wahren.

Es ist wichtig, sich umgehend zu informieren und gegebenenfalls Unterstützung zu suchen, um die Erfolgsaussichten einer solchen Klage zu prüfen. Eine Kündigungsschutzklage kann dazu führen, dass die Kündigung als ungültig erklärt wird, was bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis fortgesetzt werden muss oder dass Sie Anspruch auf Schadensersatz haben könnten.

Stellen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Dokumente und Beweise sammeln, die Ihre Position stärken könnten. Dies kann helfen, Ihre Argumente im Gerichtsverfahren zu untermauern und Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Klage zu erhöhen.


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Welche Beweise muss der Arbeitgeber vorlegen, um eine fristlose Kündigung wegen Diebstahls oder Diebstahlsversuchs zu rechtfertigen?

Um eine fristlose Kündigung wegen Diebstahls oder Diebstahlsversuchs zu rechtfertigen, muss der Arbeitgeber stichhaltige Beweise vorlegen, die den Vorwurf nachweisen. Dies kann durch verschiedene Beweismittel geschehen, wie z.B. Zeugenaussagen, Videoaufzeichnungen, Dokumente, die den Diebstahl belegen, oder technische Beweise, die die Täterschaft des Arbeitnehmers eindeutig nachweisen.

Wichtige Aspekte bei der Beweisführung sind:

  • Ein wichtiger Grund: Gemäß § 626 Abs. 1 BGB muss ein „wichtiger Grund“ für die fristlose Kündigung vorliegen. Ein Diebstahl oder Diebstahlsversuch kann diesen Grund darstellen, wenn er schwerwiegend genug ist, um das Vertrauen des Arbeitgebers nachhaltig zu erschüttern.
  • Beweislast: Der Arbeitgeber trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, die zur Kündigung führen. Er muss also schlüssig darlegen und beweisen, dass der Arbeitnehmer den Diebstahl oder Diebstahlsversuch begangen hat.
  • Glaubwürdigkeit von Zeugen: Die Glaubwürdigkeit von Zeugen ist entscheidend. Wenn Zeugen nicht glaubwürdig sind oder ihre Aussagen nicht überzeugend sind, kann dies die Beweisführung des Arbeitgebers schwächen.
  • Verdachtskündigung: In Ausnahmefällen kann auch ein dringender Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung ausreichen, um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Arbeitgeber den Sachverhalt aufgeklärt hat und den Arbeitnehmer angehört hat.

Fazit: Eine fristlose Kündigung wegen Diebstahls oder Diebstahlsversuchs erfordert klare und überzeugende Beweise, die den Vorwurf eindeutig belegen. Die bloße Vermutung oder ein schwacher Verdacht reichen in der Regel nicht aus, um eine solche Kündigung zu rechtfertigen.


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⚖️ DISCLAIMER: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Fachbegriffe aus dem Arbeitsrecht

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Fristlose Kündigung

Die fristlose Kündigung (auch: außerordentliche Kündigung) ist eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Sie ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gemäß § 626 BGB zulässig, wenn dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar ist. Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis der für die Kündigung maßgebenden Tatsachen erfolgen.

Beispiel: Ein Diebstahlsversuch wie im vorliegenden Fall kann als schwerwiegender Vertrauensbruch einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen, auch wenn der Wert des Gegenstands relativ gering ist.


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Abmahnung

Eine Abmahnung ist eine förmliche Beanstandung eines vertragswidrigen Verhaltens durch den Arbeitgeber, verbunden mit der Aufforderung zur künftigen Vertragstreue. Sie dient als Warnfunktion und ist in der Regel eine notwendige Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung gemäß § 314 BGB. Mit ihr gibt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Chance, sein Verhalten zu ändern.

Beispiel: Im vorliegenden Fall hatte der Kläger bereits eine Abmahnung wegen eigenmächtiger Demontage von Maschinenteilen erhalten, was bei der Beurteilung des aktuellen Diebstahlsversuchs als vorbelastender Faktor berücksichtigt wurde.


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Betriebsrat

Der Betriebsrat ist das von den Arbeitnehmern eines Betriebs gewählte Vertretungsorgan, das ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber wahrnimmt. Er hat nach § 102 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bei Kündigungen Mitwirkungs- und Anhörungsrechte. Vor jeder Kündigung muss der Arbeitgeber den Betriebsrat anhören und ihm die Kündigungsgründe mitteilen.

Beispiel: Im beschriebenen Fall wurde der Betriebsrat vor Ausspruch der Kündigung angehört und äußerte Bedenken wegen der langen Betriebszugehörigkeit des Klägers, konnte die Kündigung jedoch nicht verhindern.


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Diebstahlsversuch

Ein Diebstahlsversuch im arbeitsrechtlichen Kontext liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer versucht, Eigentum des Arbeitgebers unbefugt an sich zu nehmen, aber die vollständige Wegnahme noch nicht abgeschlossen ist. Nach § 242 StGB ist bereits der Versuch des Diebstahls strafbar. Im Arbeitsrecht kann ein Diebstahlsversuch einen schwerwiegenden Vertrauensbruch darstellen.

Beispiel: Im vorliegenden Fall wurde die Bohrerhöhung bei einer Werkskontrolle im Rucksack des Arbeitnehmers gefunden, bevor er das Werksgelände verlassen konnte. Dies wurde als Versuch gewertet, Firmeneigentum zu entwenden.


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Revision

Die Revision ist ein Rechtsmittel gegen Urteile der Landesarbeitsgerichte, mit dem eine Überprüfung der rechtlichen Beurteilung durch das Bundesarbeitsgericht erreicht werden kann. Sie ist nur zulässig, wenn sie im Urteil ausdrücklich zugelassen wurde oder vom Bundesarbeitsgericht auf eine Nichtzulassungsbeschwerde hin zugelassen wird (§§ 72 ff. ArbGG). Revisionsgründe können grundsätzliche Rechtsfragen oder Abweichungen von höchstrichterlicher Rechtsprechung sein.

Beispiel: Im beschriebenen Fall hat das Landesarbeitsgericht die Revision nicht zugelassen, wodurch dem Kläger der Weg zum Bundesarbeitsgericht versperrt wurde und das Urteil rechtskräftig ist.


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Schwerwiegender Vertrauensbruch

Ein schwerwiegender Vertrauensbruch bezeichnet im Arbeitsrecht eine erhebliche Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten, die das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses notwendige Vertrauensverhältnis zerstört. Es handelt sich um ein Verhalten, das die Vertrauensgrundlage zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer so stark erschüttert, dass eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar erscheint.

Beispiel: Der Diebstahlsversuch im beschriebenen Fall wurde als schwerwiegender Vertrauensbruch gewertet, da der Arbeitnehmer versuchte, Eigentum des Arbeitgebers heimlich zu entwenden, was die grundlegende Loyalitätserwartung verletzt.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund: Dieser Paragraph regelt die Möglichkeit der fristlosen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Beklagte hat eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen, weil sie dem Kläger vorwirft, versucht zu haben, Firmeneigentum zu entwenden. Das Gericht musste prüfen, ob ein „wichtiger Grund“ im Sinne des § 626 BGB vorlag, der eine solche fristlose Kündigung rechtfertigt.
  • Arbeitsvertragliche Nebenpflichten, insbesondere Loyalitätspflicht: Arbeitnehmer sind nicht nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, sondern haben auch Nebenpflichten, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben. Eine zentrale Nebenpflicht ist die Loyalitätspflicht, welche beinhaltet, dass der Arbeitnehmer die Interessen des Arbeitgebers wahrt und alles unterlässt, was dem Unternehmen Schaden zufügen könnte. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Vorwurf des versuchten Diebstahls stellt eine schwerwiegende Verletzung der Loyalitätspflicht dar. Das Gericht musste bewerten, ob das Verhalten des Klägers eine solch schwerwiegende Verletzung darstellt, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt.
  • Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Kündigungsrecht: Eine Kündigung muss stets das mildeste Mittel darstellen, um auf ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers zu reagieren. Bevor eine Kündigung ausgesprochen wird, müssen in der Regel weniger einschneidende Maßnahmen wie eine Abmahnung oder eine Versetzung geprüft werden. Dies gilt insbesondere für die außerordentliche Kündigung, bei der ein besonders schwerwiegendes Fehlverhalten vorliegen muss. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht musste prüfen, ob die außerordentliche Kündigung verhältnismäßig war. Dabei war zu berücksichtigen, ob mildere Mittel wie eine Abmahnung ausreichend gewesen wären oder ob das Verhalten des Klägers so schwerwiegend war, dass eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt ist.
  • § 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) – Allgemeiner Kündigungsschutz: Dieser Paragraph bestimmt, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt ist, wenn sie nicht durch Gründe, die im Verhalten oder in der Person des Arbeitnehmers liegen oder durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist. Auch wenn das KSchG für außerordentliche Kündigungen nicht direkt gilt, beeinflusst der allgemeine Kündigungsschutz die Beurteilung der Wirksamkeit einer Kündigung. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Obwohl es um eine außerordentliche Kündigung geht, spielt der Gedanke des Kündigungsschutzes indirekt eine Rolle bei der Bewertung, ob ein wichtiger Grund vorliegt. Das Gericht musste prüfen, ob das Verhalten des Klägers einen Kündigungsgrund darstellt, der unter Berücksichtigung des Kündigungsschutzes als ausreichend schwerwiegend anzusehen ist.

Das vorliegende Urteil


Landesarbeitsgericht Köln – Az.: 6 SLa 27/24 – Urteil vom 23.08.2024


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