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Fristlose Verdachtskündigung bei Konsum von Kokain während der Arbeitszeit

Ein Betriebsratsmitglied unter Drogenverdacht: Eine Linie Kokain am Schreibtisch zieht fristlose Kündigung nach sich. Widersprüchliche Aussagen und die Verweigerung eines Drogentests besiegelten das Schicksal des Mitarbeiters, trotz seiner 20-jährigen Betriebszugehörigkeit. Ein Urteil, das selbst Arbeitnehmervertreter aufhorchen lässt.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Das Urteil befasst sich mit der Wirksamkeit von außerordentlichen Kündigungen eines Arbeitnehmers, der unter Verdacht steht, Drogen konsumiert zu haben.
  • Der Kläger war als Kommissionierer tätig und hatte zudem eine Rolle als Betriebsratsmitglied inne.
  • Ein Vorfall, bei dem der Kläger beobachtet wurde, wie er ein weißes Pulver konsumierte, führte zur Kündigung durch den Arbeitgeber.
  • Die Kündigung stützte sich auf eine Gesamtbetriebsvereinbarung, die den Konsum von Suchtmitteln im Betrieb untersagt.
  • Der Kläger bestritt, Drogen konsumiert zu haben, und behauptete, es handele sich um Schnupftabak mit Traubenzucker.
  • Das Gericht wies die Berufung des Klägers zurück und bestätigte die Kündigung als rechtmäßig.
  • Die Entscheidung war begründet durch die klare Verletzung arbeitsrechtlicher Vorschriften und das entgegenstehende Verhalten des Klägers.
  • Der Arbeitgeber hatte das Recht, bei einem Verdacht auf Drogenkonsum zu handeln und eine Kündigung auszusprechen.
  • Arbeitnehmer sollten sich bewusst sein, dass Verdachtsfälle ernst genommen werden und Kündigungen rechtlich durchsetzbar sind.
  • Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die Rechte von Arbeitnehmern im Umgang mit Drogen und deren mögliche Konsequenzen im Arbeitsverhältnis.

Fristlose Kündigung: Juristische Schwierigkeiten bei Verdacht auf Kokainkonsum

Die fristlose Kündigung im Arbeitsrecht ist ein sensibles Thema, das sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer weitreichende Konsequenzen haben kann. Besonders komplex wird die Situation, wenn es um die Verdachtskündigung geht, die etwa im Zusammenhang mit Drogenmissbrauch am Arbeitsplatz, wie dem Konsum von Kokain, relevant wird. Arbeitgeber sind verpflichtet, für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu sorgen, was es notwendig macht, beim Verdacht auf Drogenkonsum entschieden zu handeln. Gleichzeitig müssen sie die Rechte ihrer Mitarbeiter respektieren, was die rechtlichen Rahmenbedingungen bei Kündigungen erschwert.

Ein entscheidender Punkt in solchen Fällen ist die Beweislast. Arbeitgeber müssen nachweisen, dass ein Fehlverhalten am Arbeitsplatz vorliegt und dass dies einen wichtigen Grund für die Kündigung darstellt. Hierbei kann der Nachweis von Drogenkonsum, beispielsweise durch einen Drogentest, eine zentrale Rolle spielen. Gleichzeitig sind die Kündigungsfristen und der Kündigungsschutz zu beachten, die in Deutschland klar geregelt sind. Unternehmen sollten zudem über eine klare Drogenpolitik verfügen, um im Umgang mit solchen Vorfällen transparent und rechtlich abgesichert zu sein.

Im Folgenden wird ein konkreter Fall beleuchtet, der die Herausforderungen und rechtlichen Aspekte einer fristlosen Verdachtskündigung aufgrund von Kokainkonsum während der Arbeitszeit näher betrachtet.

Der Fall vor Gericht


Dringender Verdacht: Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Kokainkonsums

Fristlose Verdachtskündigung wegen Drogenkonsums am Arbeitsplatz
Kokainkonsum während der Arbeitszeit rechtfertigt eine fristlose Kündigung, selbst für Betriebsratsmitglieder, da ein dringender Verdacht auf schwerwiegende Pflichtverletzung und zerstörtes Vertrauensverhältnis besteht. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Ein Betriebsratsmitglied wurde von seinem Arbeitgeber, einer Logistikgesellschaft, fristlos gekündigt, nachdem es dringend verdächtigt wurde, während der Arbeitszeit Kokain konsumiert zu haben. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen bestätigte in seinem Urteil vom 06.05.2024 die Wirksamkeit dieser Kündigung.

Vorfall und Verdachtsmomente

Am 17. August 2022 beobachtete ein anderes Betriebsratsmitglied, wie der Kläger an seinem Schreibtisch im Betriebsratsbüro ein weißes Pulver mit einer Karte zu einer Linie formte und mit einem Röhrchen durch die Nase konsumierte. Diese Beobachtung wurde der Betriebsleitung mitgeteilt, woraufhin der Arbeitgeber den Kläger zu einem Gespräch einlud.

Anhörung und Reaktion des Arbeitnehmers

In der Anhörung am 06.09.2022 behauptete der Kläger zunächst, es habe sich um Schnupftabak mit Traubenzucker gehandelt. Später änderte er seine Aussage und sprach nur noch von Traubenzucker. Der Arbeitgeber bot dem Kläger an, die Kosten für einen Drogentest zu übernehmen, um den Verdacht auszuräumen. Der Kläger ging auf dieses Angebot jedoch nicht ein.

Rechtliche Bewertung

Das Gericht sah in dem Verhalten des Klägers einen dringenden Verdacht auf eine schwerwiegende Pflichtverletzung, die eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Folgende Aspekte waren für die Entscheidung ausschlaggebend:

  1. Die Art der Einnahme deutete stark auf Kokainkonsum hin.
  2. Die widersprüchlichen Aussagen des Klägers zur konsumierten Substanz verstärkten den Verdacht.
  3. Die Verweigerung eines Drogentests wurde als belastendes Indiz gewertet.
  4. Der Konsum von Drogen während der Arbeitszeit stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten dar.

Verhältnismäßigkeit der Kündigung

Trotz der langen Betriebszugehörigkeit von 20 Jahren und der Unterhaltsverpflichtung des Klägers für ein Kind sah das Gericht die fristlose Kündigung als verhältnismäßig an. Die Schwere der vermuteten Pflichtverletzung und das zerstörte Vertrauensverhältnis rechtfertigten nach Ansicht des Gerichts die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Bedeutung für Arbeitnehmer

Das Urteil verdeutlicht, dass selbst für Betriebsratsmitglieder mit besonderem Kündigungsschutz der dringende Verdacht auf Drogenkonsum am Arbeitsplatz zu einer fristlosen Kündigung führen kann. Arbeitnehmer sollten sich bewusst sein, dass die Verweigerung eines Drogentests in solchen Fällen als belastendes Indiz gewertet werden kann.


Die Schlüsselerkenntnisse


Die Entscheidung bekräftigt, dass selbst bei Betriebsratsmitgliedern der dringende Verdacht auf Drogenkonsum am Arbeitsplatz eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann. Widersprüchliche Aussagen und die Verweigerung eines Drogentests verstärken den Verdacht und können als belastende Indizien gewertet werden. Das Urteil verdeutlicht, dass der Schutz der betrieblichen Ordnung und Sicherheit schwerer wiegen kann als langjährige Betriebszugehörigkeit oder besonderer Kündigungsschutz. Arbeitnehmer müssen sich der weitreichenden Konsequenzen bewusst sein.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen für Arbeitnehmer: Selbst der begründete Verdacht auf Drogenkonsum am Arbeitsplatz kann zu einer fristlosen Kündigung führen, unabhängig von der Betriebszugehörigkeit oder einer Position im Betriebsrat. Widersprüchliche Erklärungen oder die Verweigerung eines Drogentests können den Verdacht erhärten. Arbeitnehmer sollten sich bewusst sein, dass auch einmaliger Konsum schwerwiegende arbeitsrechtliche Folgen haben kann. Im Verdachtsfall ist es ratsam, kooperativ zu sein und sich umgehend rechtlichen Beistand zu suchen, um die eigenen Interessen bestmöglich zu wahren.


FAQ – Häufige Fragen

Fristlose Verdachtskündigung wegen Drogenkonsums am Arbeitsplatz? Ein komplexes Thema, das viele Fragen aufwirft. Diese FAQ-Rubrik liefert Ihnen fundierte Antworten und klärt Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf. Ob es um die rechtliche Grundlage, die Beweislage oder die Auswirkungen auf den Arbeitsplatz geht – hier finden Sie verständliche Erklärungen, die Ihnen Orientierung geben.

 

Welche Voraussetzungen müssen für eine fristlose Verdachtskündigung wegen Drogenkonsums erfüllt sein?

Für eine fristlose Verdachtskündigung wegen Drogenkonsums müssen mehrere strenge Voraussetzungen erfüllt sein:

Dringender Tatverdacht

Es muss ein dringender Tatverdacht des Drogenkonsums während der Arbeitszeit vorliegen. Dieser Verdacht muss auf objektiven Tatsachen beruhen und so stark sein, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit für den Drogenkonsum spricht. Bloße Vermutungen oder Gerüchte reichen nicht aus.

Schwerwiegende Pflichtverletzung

Der vermutete Drogenkonsum muss eine schwerwiegende Pflichtverletzung darstellen, die das Arbeitsverhältnis erheblich belastet. Bei Kokainkonsum während der Arbeitszeit ist dies in der Regel gegeben, da es sich um eine illegale Substanz handelt und die Arbeitsfähigkeit stark beeinträchtigt wird.

Anhörung des Arbeitnehmers

Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer vor Ausspruch der Kündigung zwingend anhören. Dabei muss er ihm die Verdachtsmomente mitteilen und Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Versäumt der Arbeitgeber die Anhörung, ist die Verdachtskündigung unwirksam.

Beweispflicht des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber trägt die Beweislast für den dringenden Tatverdacht. Er muss alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um den Sachverhalt aufzuklären. Dazu können gehören:

  • Befragung von Zeugen
  • Sichtung von Videoaufnahmen (falls vorhanden und zulässig)
  • Auswertung von Arbeitsleistungen und Verhaltensauffälligkeiten

Verhältnismäßigkeit

Die Kündigung muss verhältnismäßig sein. Das bedeutet, sie muss das letzte Mittel (Ultima Ratio) darstellen. Wenn Sie als Arbeitnehmer bisher keine Vorkommnisse hatten, kann eine Abmahnung oder eine ordentliche Kündigung möglicherweise ausreichend sein.

Einhaltung der Kündigungserklärungsfrist

Die fristlose Verdachtskündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis der für die Kündigung maßgebenden Tatsachen ausgesprochen werden.

Wenn Sie mit einer Verdachtskündigung wegen Drogenkonsums konfrontiert sind, sollten Sie die Einhaltung all dieser Voraussetzungen sorgfältig prüfen. Oft scheitern Verdachtskündigungen daran, dass der Arbeitgeber den Verdacht nicht ausreichend belegen kann oder prozessuale Fehler macht.


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Wie kann sich ein Arbeitnehmer gegen eine Verdachtskündigung wegen Drogenkonsums wehren?

Ein Arbeitnehmer kann sich gegen eine Verdachtskündigung wegen Drogenkonsums auf mehrere Arten wehren:

Kündigungsschutzklage einreichen

Die wichtigste Maßnahme ist das fristgerechte Einreichen einer Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht. Hierfür haben Sie eine Frist von nur drei Wochen nach Zugang der Kündigung. Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam.

Anhörung nutzen

Vor Ausspruch einer Verdachtskündigung muss der Arbeitgeber Ihnen die Möglichkeit zur Stellungnahme geben. Nutzen Sie diese Gelegenheit unbedingt, um den Verdacht zu entkräften oder aufzuklären. Eine unterlassene Anhörung macht die Verdachtskündigung in der Regel unwirksam.

Beweise sammeln und vorlegen

Sammeln Sie alle verfügbaren Beweise, die den Verdacht des Drogenkonsums entkräften können. Dazu gehören:

  • Zeugenaussagen von Kollegen
  • Medizinische Gutachten oder Drogentests
  • Alibi-Nachweise für den fraglichen Zeitpunkt

Arbeitgeberbeweise anfechten

Der Arbeitgeber trägt die Beweislast für den Verdacht. Prüfen Sie kritisch die vom Arbeitgeber vorgelegten Beweise und fechten Sie diese gegebenenfalls an. Oft reichen bloße Vermutungen oder Hörensagen nicht aus, um eine Verdachtskündigung zu rechtfertigen.

Verhältnismäßigkeit prüfen

Eine Verdachtskündigung muss verhältnismäßig sein. Prüfen Sie, ob mildere Mittel wie eine Abmahnung oder Versetzung möglich gewesen wären. Bei einer langjährigen Betriebszugehörigkeit oder erstmaligem Fehlverhalten könnte die Kündigung unverhältnismäßig sein.

Betriebsrat einbeziehen

Falls in Ihrem Betrieb ein Betriebsrat existiert, muss dieser vor einer Verdachtskündigung angehört werden. Eine fehlende oder fehlerhafte Betriebsratsanhörung kann die Kündigung unwirksam machen.

Konsistente Darstellung vorbereiten

Bereiten Sie eine schlüssige und widerspruchsfreie Darstellung des Sachverhalts vor. Vermeiden Sie Aussagen, die den Verdacht erhärten könnten. Bleiben Sie bei Ihrer Version, auch wenn Sie mehrfach dazu befragt werden.


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Welche Rechte und Pflichten hat ein Arbeitnehmer bei der Aufforderung zu einem Drogentest?

Als Arbeitnehmer haben Sie bei der Aufforderung zu einem Drogentest grundsätzlich das Recht, diesen zu verweigern. Drogentests stellen einen Eingriff in Ihre Persönlichkeitsrechte dar und bedürfen daher Ihrer freiwilligen Einwilligung. Allerdings kann eine Verweigerung in bestimmten Situationen negative Konsequenzen haben.

Freiwilligkeit und Einwilligung

Ihr Arbeitgeber darf Sie nicht zwingen, einen Drogentest durchzuführen. Die Teilnahme muss auf Ihrer freiwilligen und informierten Einwilligung basieren. Das bedeutet, Sie müssen über den Zweck, die Art und den Umfang des Tests sowie über die möglichen Folgen aufgeklärt werden.

Ausnahmen und besondere Umstände

In sicherheitsrelevanten Berufen oder bei konkretem Verdacht auf Drogenkonsum während der Arbeitszeit kann Ihr Arbeitgeber einen Drogentest anordnen. Dies gilt beispielsweise für:

  • Piloten
  • Busfahrer
  • Mitarbeiter in der Produktion mit Maschinenbedienung

In diesen Fällen kann die Verweigerung eines Tests arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, bis hin zur Kündigung.

Datenschutz und Vertraulichkeit

Wenn Sie einem Drogentest zustimmen, haben Sie das Recht auf vertrauliche Behandlung der Ergebnisse. Der Arbeitgeber darf die Testergebnisse nur für den vereinbarten Zweck verwenden und muss sie nach den geltenden Datenschutzbestimmungen behandeln.

Konsequenzen einer Verweigerung

Verweigern Sie einen Drogentest, kann dies als Indiz für einen möglichen Drogenkonsum gewertet werden. In sicherheitsrelevanten Positionen kann eine Verweigerung dazu führen, dass Sie von bestimmten Tätigkeiten ausgeschlossen werden oder im Extremfall eine Kündigung riskieren.

Ihre Rechte bei der Durchführung

Stimmen Sie einem Drogentest zu, haben Sie das Recht:

  • auf Information über die Testmethode
  • auf Durchführung durch medizinisches Fachpersonal
  • auf Einsicht in die Testergebnisse
  • auf eine Zweitmeinung bei positiven Ergebnissen

Bedenken Sie, dass ein positiver Drogentest, insbesondere wenn er Konsum während der Arbeitszeit nachweist, schwerwiegende arbeitsrechtliche Folgen haben kann, einschließlich einer möglichen fristlosen Kündigung.


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Welche Rolle spielt die Betriebszugehörigkeit bei einer Verdachtskündigung wegen Drogenkonsums?

Die Betriebszugehörigkeit spielt bei einer Verdachtskündigung wegen Drogenkonsums eine wichtige, aber nicht allein entscheidende Rolle. Sie fließt in die Interessenabwägung ein, die das Gericht bei der Prüfung der Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung vornimmt.

Einfluss auf die Interessenabwägung

Je länger ein Arbeitnehmer dem Betrieb angehört, desto höher ist grundsätzlich sein Schutz vor einer fristlosen Kündigung. Bei einer langen Betriebszugehörigkeit wird das Gericht besonders sorgfältig prüfen, ob nicht mildere Mittel als eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Betracht kommen. Stellen Sie sich vor, Sie arbeiten seit 20 Jahren in einem Unternehmen – in diesem Fall würde ein Gericht die Kündigung kritischer betrachten als bei einem Arbeitnehmer, der erst seit einem Jahr beschäftigt ist.

Vertrauensverhältnis als entscheidender Faktor

Trotz langer Betriebszugehörigkeit kann eine Verdachtskündigung wegen Drogenkonsums gerechtfertigt sein, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nachhaltig zerstört ist. Der Verdacht des Drogenkonsums während der Arbeitszeit wiegt besonders schwer, da er die Zuverlässigkeit und Arbeitssicherheit direkt betrifft. Wenn Sie beispielsweise als langjähriger Mitarbeiter unter Verdacht stehen, während der Arbeit Kokain konsumiert zu haben, kann dies das Vertrauensverhältnis so stark beeinträchtigen, dass selbst eine lange Betriebszugehörigkeit die Kündigung nicht verhindern kann.

Abwägung mit anderen Faktoren

Die Betriebszugehörigkeit wird stets im Zusammenhang mit anderen Faktoren betrachtet:

  • Art und Schwere des Verdachts
  • Bisheriges Verhalten des Arbeitnehmers
  • Position und Verantwortung im Unternehmen
  • Mögliche Gefährdung von Kollegen oder Kunden

In einem solchen Fall wird ein Gericht all diese Aspekte gegeneinander abwägen. Eine lange Betriebszugehörigkeit kann dabei durchaus zu Ihren Gunsten wirken, ist aber kein Garant für den Erhalt des Arbeitsplatzes.

Bedeutung für mildere Maßnahmen

Eine längere Betriebszugehörigkeit kann dazu führen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, vor einer Verdachtskündigung mildere Maßnahmen in Betracht zu ziehen. Dies könnten sein:

Wenn Sie also seit vielen Jahren im Unternehmen tätig sind, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass der Arbeitgeber zunächst eine dieser Alternativen prüfen muss, bevor er eine fristlose Verdachtskündigung ausspricht.


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Welche Folgen hat eine rechtmäßige Verdachtskündigung für den weiteren beruflichen Werdegang?

Eine rechtmäßige Verdachtskündigung kann erhebliche Auswirkungen auf Ihren beruflichen Werdegang haben. Der schwerwiegendste Aspekt ist zunächst der unmittelbare Verlust des Arbeitsplatzes. Dies führt in der Regel zu einer Phase der Arbeitslosigkeit, die je nach Arbeitsmarktlage und individuellen Faktoren unterschiedlich lang ausfallen kann.

Arbeitszeugnis und zukünftige Bewerbungen

Im Arbeitszeugnis darf die Verdachtskündigung nicht erwähnt werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein wohlwollendes Zeugnis auszustellen, das Ihre berufliche Weiterentwicklung nicht behindert. Allerdings kann eine kurze Beschäftigungsdauer oder eine auffällige Formulierung im Zeugnis bei zukünftigen Arbeitgebern Fragen aufwerfen.

Bei Bewerbungen sind Sie nicht verpflichtet, die Verdachtskündigung zu erwähnen, es sei denn, Sie werden direkt danach gefragt. In diesem Fall müssen Sie wahrheitsgemäß antworten, um nicht Gefahr zu laufen, einen neuen Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten zu lassen.

Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld

Eine rechtmäßige Verdachtskündigung kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen. Die Agentur für Arbeit prüft, ob Sie Ihre Arbeitslosigkeit selbst verschuldet haben. Ist dies der Fall, wird in der Regel eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen verhängt. Während dieser Zeit erhalten Sie kein Arbeitslosengeld.

Berufliche Rehabilitation

Die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt kann nach einer Verdachtskündigung herausfordernd sein. Es ist ratsam, die Zeit der Arbeitslosigkeit für Weiterbildungen oder Umschulungen zu nutzen, um Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Die Agentur für Arbeit bietet hierzu verschiedene Fördermöglichkeiten an.

Langfristige Konsequenzen

Langfristig kann eine Verdachtskündigung zu Lücken im Lebenslauf führen, die bei zukünftigen Bewerbungen erklärt werden müssen. Je nach Schwere des Verdachts und der Branche kann es zu Einschränkungen bei der Wahl zukünftiger Arbeitgeber kommen, insbesondere wenn es sich um sicherheitsrelevante oder vertrauensbasierte Positionen handelt.

Rechtliche Schritte

Wenn Sie die Verdachtskündigung für ungerechtfertigt halten, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht einzureichen. Ein erfolgreicher Prozess kann die negativen Folgen für Ihren beruflichen Werdegang erheblich mildern.


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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Fristlose Kündigung: Eine fristlose Kündigung bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis sofort und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet wird. Dies geschieht nur in sehr gravierenden Fällen, in denen dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nicht mehr zumutbar ist, z.B. bei schwerwiegenden Verstößen wie Diebstahl oder Drogenkonsum am Arbeitsplatz. Wesentlich ist, dass der Grund so schwerwiegend ist, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auch nur bis zum Ablauf einer normalen Kündigungsfrist untragbar wäre.
  • Verdachtskündigung: Bei einer Verdachtskündigung wird das Arbeitsverhältnis beendet, weil ein schwerwiegender Verdacht gegen den Arbeitnehmer besteht, z.B. des Drogenkonsums am Arbeitsplatz. Dabei genügt es, dass der Arbeitgeber den dringenden Verdacht nicht ausräumen kann und das Vertrauen in den Arbeitnehmer so stark erschüttert ist, dass eine Weiterbeschäftigung unzumutbar wird. Es ist nicht zwingend ein Beweis des Fehlverhaltens nötig, sondern es reichen Indizien und eine vernünftige, nachvollziehbare Annahme aus.
  • Beweislast: Im Arbeitsrecht hat grundsätzlich derjenige, der etwas behauptet, die Beweislast dafür. Das bedeutet, wenn ein Arbeitgeber behauptet, ein Arbeitnehmer habe Drogen konsumiert, muss er das beweisen können. Beweisen kann man Drogenkonsum z.B. durch Augenzeugenberichte, Drogentests oder andere belastbare Indizien. Ist der Arbeitgeber nicht in der Lage, den Beweis zu erbringen, dürfte eine Kündigung kaum rechtlich Bestand haben.
  • Drogentest: Ein Drogentest wird verwendet, um nachzuweisen, ob eine Person Substanzen wie Kokain konsumiert hat. Im Arbeitsrecht kann ein solcher Test gerade in Situationen eines Drogenverdachts eine entscheidende Rolle spielen. Willigt der Arbeitnehmer in einen Test ein und fällt dieser negativ aus, kann dies den Verdacht ausräumen. Eine Verweigerung des Tests kann als belastendes Indiz gewertet werden, wenn sie ohne glaubhafte Begründung erfolgt.
  • Kündigungsschutz: Der Kündigungsschutz schützt Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen. In Deutschland sind viele Arbeitnehmer besonders geschützt, z.B. durch das Kündigungsschutzgesetz, das Unternehmen zwingt, gute Gründe für eine Kündigung zu haben. Auch langjährige Betriebszugehörigkeit kann einen besonderen Kündigungsschutz bieten, was jedoch bei einer fristlosen Kündigung aufgrund schwerwiegender Pflichtverletzungen hinfällig werden kann.
  • Arbeitsvertragliche Pflichten: Dies sind die Pflichten, die im Arbeitsvertrag festgehalten sind, und darüber hinaus auch solche, die sich aus der Treuepflicht ergeben. Ein Arbeitnehmer verpflichtet sich, die vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen, den Anweisungen des Arbeitgebers zu folgen und die Betriebs- und Geschäftsanweisungen zu respektieren. Der Konsum von Drogen während der Arbeitszeit stellt eine schwere Verletzung dieser Pflichten dar und kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen, weil dadurch das nötige Vertrauensverhältnis zerstört wird.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 626 BGB (Kündigung wegen wichtigen Grundes): Dieser Paragraph regelt die Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn einem Arbeitnehmer ein Verhalten vorgeworfen wird, das eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht. Dies kann etwa der Fall sein bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen, die das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zerstören.
  • § 626 BGB (Kündigung wegen wichtigen Grundes): Dieser Paragraph regelt die Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn einem Arbeitnehmer ein Verhalten vorgeworfen wird, das eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht. Dies kann etwa der Fall sein bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen, die das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zerstören.
  • § 106 Betriebsverfassungsgesetz (Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats): Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Mitwirkungsmöglichkeiten des Betriebsrats in verschiedenen Unternehmensbereichen. Gemäß § 106 hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen, die den Schutz der Arbeitnehmer in Fragen des Arbeitsschutzes, der Gesundheit und des sozialen Schutzes betreffen. Dies beinhaltet auch die Möglichkeit, Betriebsvereinbarungen zum Umgang mit Suchtmitteln zu treffen.
  • § 106 Betriebsverfassungsgesetz (Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats): Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Mitwirkungsmöglichkeiten des Betriebsrats in verschiedenen Unternehmensbereichen. Gemäß § 106 hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen, die den Schutz der Arbeitnehmer in Fragen des Arbeitsschutzes, der Gesundheit und des sozialen Schutzes betreffen. Dies beinhaltet auch die Möglichkeit, Betriebsvereinbarungen zum Umgang mit Suchtmitteln zu treffen.
  • § 95 BetrVG (Mitbestimmungsrecht bei Personenmaßnahmen): Dieser Paragraph regelt das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Maßnahmen, die die Person des Arbeitnehmers betreffen, wie z. B. bei der Durchführung von Drogentests. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat vor einer solchen Maßnahme anhören und dessen Meinung berücksichtigen.

Das vorliegende Urteil

 

Landesarbeitsgericht Niedersachsen – Az.: 4 Sa 446/23 – Urteil vom 06.05.2024


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