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Überstundenvergütung – Darlegungs- und Beweislast Arbeitnehmer

Eine Lageristin kämpft vor Gericht für ihren Einsatz und erzwingt eine saftige Nachzahlung von ihrem Ex-Arbeitgeber. Der Streit um unbezahlte Überstunden offenbart ein Arbeitsverhältnis, in dem Fleiß und Mehrarbeit offenbar wenig Wertschätzung erfuhren – bis jetzt.

Übersicht:

Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 SLa 52/24 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landesarbeitsgericht Niedersachsen
  • Datum: 09.12.2024
  • Aktenzeichen: 4 SLa 52/24
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht
  • Beteiligte Parteien:
  • Klägerin: Eine ehemalige Lageristin/kaufmännische Angestellte, die von der [Beklagten] Überstundenvergütung fordert.
  • Beklagte: Das Unternehmen, bei dem die Klägerin beschäftigt war und das sich gegen die Forderung nach Überstundenvergütung wehrt.
  • Um was ging es?
  • Sachverhalt: Die Klägerin war vom 01.04.2012 bis zum 31.08.2023 bei der [Beklagten] als Lageristin/kaufmännische Angestellte beschäftigt. Sie fordert Überstundenvergütung.
  • Kern des Rechtsstreits: Es geht um die Frage, ob die [Beklagte] der Klägerin Überstundenvergütung schuldet.
  • Was wurde entschieden?
  • Entscheidung: Das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg wurde teilweise abgeändert. Die [Beklagte] wurde verurteilt, an die Klägerin 46.531,42 € brutto zuzüglich Zinsen zu zahlen. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen.
  • Folgen: Die Klägerin trägt 20 % der Kosten des Berufungsverfahrens, die [Beklagte] 80 %. Die Revision wurde zugelassen.

Der Fall vor Gericht


Gerichtsurteil zum Überstundenstreit: Lageristin erstreitet Nachzahlung vor dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen

Müde Lagerarbeiterin in blauer Arbeitskleidung überprüft spätabendlich ihre Uhr in einem leeren deutschen Lager.
Überstundenvergütung und Beweislast im Arbeitsrecht | Symbolbild: KI-generiertes Bild

In einem bemerkenswerten Urteil hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (Az.: 4 SLa 52/24) am 09. Dezember 2024 über den Anspruch einer Lageristin auf Überstundenvergütung entschieden. Das Gericht gab der Berufung der Klägerin teilweise statt und verurteilte die Beklagte, eine Kfz-Werkstatt, zur Zahlung von 46.531,42 Euro brutto zuzüglich Zinsen. Dieses Urteil beleuchtet die komplexen Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast im Arbeitsrecht, insbesondere bei Überstundenforderungen.

Der Fall vor Gericht: Streit um Überstundenvergütung einer Lageristin

Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Forderung einer ehemaligen Lageristin und kaufmännischen Angestellten gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber, eine Kfz-Werkstatt. Die Klägerin, die vom 01. April 2012 bis zum 31. August 2023 beschäftigt war, verlangte die Vergütung geleisteter Überstunden. Das Arbeitsgericht Oldenburg hatte in erster Instanz die Klage teilweise abgewiesen, woraufhin die Klägerin Berufung zum Landesarbeitsgericht Niedersachsen einlegte.

Arbeitsvertragliche Grundlagen und Aufgaben der Klägerin

Der Arbeitsvertrag der Klägerin sah eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 24 Stunden und eine Bruttovergütung von 1.600,00 Euro vor. Ihre Aufgaben waren vielfältig und umfassten die Telefonannahme, Terminvergabe, Kundenbetreuung, Reparaturannahme, Angebotserstellung, Rechnungsstellung, Ersatzteilbestellung, Fahrzeugverkauf, Finanzierungen, Fahrzeugauslieferungen, Kassenführung und diverse administrative Tätigkeiten. Die Beklagte dokumentierte die Arbeitszeiten der Klägerin nicht.

Die Argumentation der Klägerin: Umfangreiche Überstunden durch vielfältige Aufgaben

Die Klägerin argumentierte, dass sie aufgrund des Wegfalls einer weiteren Mitarbeiterin im Jahr 2018/2019 und der ihr übertragenen Vielzahl an Aufgaben regelmäßig über ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus gearbeitet habe. Sie machte geltend, dass sie die durchgehende Telefonannahme sowie die Bearbeitung von Kundenanfragen und Werkstattterminen während ihrer gesamten Arbeitszeit sicherstellen musste. Diese Aufgabenlast habe zu erheblichen Überstunden geführt.

Die Position der Beklagten: Bestreitung der Überstunden und Aufgabenverteilung

Die Beklagte bestritt die von der Klägerin behaupteten Überstunden und argumentierte, dass die Aufgaben der Klägerin auch vom Geschäftsführer und einem weiteren Mitarbeiter (Kfz-Mechaniker) erledigt worden seien oder hätten erledigt werden können. Sie stellte in Frage, ob die Klägerin tatsächlich die alleinige Verantwortung für alle genannten Tätigkeiten trug und ob der Umfang der Aufgaben tatsächlich Überstunden erforderlich machte.

Das Urteil des Landesarbeitsgerichts: Teilweise Stattgabe der Klage und Beweislastverteilung

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen gab der Berufung der Klägerin teilweise statt. Das Gericht betonte, dass der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast für die Ableistung von Überstunden und deren Anordnung oder Duldung durch den Arbeitgeber trägt. Allerdings erkannte das Gericht an, dass die Klägerin ihrer Darlegungslast in wesentlichen Punkten nachgekommen war.

Darlegungslast des Arbeitnehmers bei Überstundenforderungen

Das Gericht stellte klar, dass ein Arbeitnehmer, der Überstundenvergütung fordert, zunächst konkret darlegen muss, an welchen Tagen er wie viele Überstunden geleistet hat. Es reicht nicht aus, pauschal Überstunden zu behaupten. Der Arbeitnehmer muss nachvollziehbar aufzeigen, dass er über die normale Arbeitszeit hinaus gearbeitet hat. Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin detailliert ihre Aufgaben und die sich daraus ergebende Arbeitsbelastung geschildert.

Beweislast des Arbeitgebers bei bestrittenen Überstunden

Nachdem die Klägerin ihrer Darlegungslast genügt hatte, sah das Gericht die Beklagte in der Pflicht, substantiiert zu erwidern. Die Beklagte hätte darlegen müssen, welche konkreten Maßnahmen sie ergriffen hatte, um die Arbeitszeit der Klägerin zu kontrollieren und Überstunden zu vermeiden. Da die Beklagte die Arbeitszeiten der Klägerin nicht erfasst hatte und ihre Einwendungen als wenig substanziiert bewertet wurden, wertete das Gericht dies zu Lasten der Beklagten.

Zahlung von 46.531,42 Euro brutto zuzüglich Zinsen an die Klägerin

Aufgrund der Beweiswürdigung des Gerichts wurde die Beklagte zur Zahlung von 46.531,42 Euro brutto an die Klägerin verurteilt. Dieser Betrag stellt die Vergütung für die vom Gericht als erwiesen angesehenen Überstunden dar. Zusätzlich muss die Beklagte Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01. März 2023 auf den Betrag zahlen. Im Übrigen wurde die Berufung der Klägerin zurückgewiesen, was darauf hindeutet, dass nicht alle geltend gemachten Überstundenforderungen in vollem Umfang anerkannt wurden.

Kosten des Rechtsstreits und Zulassung der Revision

Die Kosten des Rechtsstreits wurden zwischen den Parteien aufgeteilt. In erster Instanz trug die Klägerin 25 % und die Beklagte 75 % der Kosten. Im Berufungsverfahren verschob sich das Verhältnis leicht zugunsten der Klägerin: Sie trug 20 % und die Beklagte 80 % der Kosten. Das Landesarbeitsgericht ließ die Revision zum Bundesarbeitsgericht zu, was bedeutet, dass die Beklagte die Möglichkeit hat, das Urteil höchstrichterlich überprüfen zu lassen.

Bedeutung des Urteils für Betroffene: Stärkung der Arbeitnehmerrechte bei Überstunden

Dieses Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen hat erhebliche Bedeutung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es unterstreicht die Wichtigkeit einer detaillierten Darlegung von Überstunden durch Arbeitnehmer im Streitfall. Gleichzeitig macht es deutlich, dass Arbeitgeber in der Pflicht stehen, substantiiert auf Überstundenforderungen zu reagieren und gegebenenfalls Maßnahmen zur Arbeitszeitkontrolle und Überstundenvermeidung nachzuweisen. Das Urteil stärkt die Rechte von Arbeitnehmern, die Überstunden leisten und deren Vergütung einfordern möchten, und verdeutlicht die Verantwortung der Arbeitgeber in diesem Kontext. Es zeigt, dass Gerichte bei plausibler Darlegung von Überstunden durch Arbeitnehmer und unzureichender Gegenwehr des Arbeitgebers tendenziell eher zugunsten der Arbeitnehmer entscheiden.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil zeigt, dass Arbeitnehmer auch ohne detaillierte Aufzeichnungen Überstundenansprüche erfolgreich geltend machen können, wenn sie ihre Arbeitszeiten schlüssig darlegen und der Arbeitgeber seinen Dokumentationspflichten nicht nachgekommen ist. Besonders wichtig ist, dass Überstundenforderungen rechtzeitig innerhalb vertraglicher Ausschlussfristen schriftlich geltend gemacht werden müssen. Die Entscheidung verdeutlicht, dass Arbeitnehmer bei unklaren Arbeitszeitregelungen und fehlender Erfassung der Arbeitszeiten durch den Arbeitgeber nicht schutzlos sind, sondern unter bestimmten Voraussetzungen Vergütungsansprüche durchsetzen können.


Hinweise und Tipps

Praxistipps für Arbeitnehmer zum Thema Überstundenvergütung

Ein Rechtsstreit um unbezahlte Überstunden, wie im vorliegenden Fall einer Lageristin, zeigt die Relevanz dieses Themas für Arbeitnehmer. Es ist wichtig, die eigenen Rechte zu kennen und korrekt vorzugehen, um den verdienten Lohn für geleistete Arbeit zu erhalten.

⚖️ DISCLAIMER: Diese Praxistipps stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die individuelle juristische Beratung. Jeder Fall ist anders und kann besondere Umstände aufweisen, die einer speziellen Einschätzung bedürfen.

Tipp 1: Arbeitszeiten genau dokumentieren

Erfassen Sie Ihre täglichen Arbeitszeiten präzise. Dies ist entscheidend, um später den Umfang Ihrer Überstunden nachweisen zu können. Nutzen Sie dafür z.B. Stundenzettel, Apps zur Zeiterfassung oder führen Sie ein eigenes Arbeitstagebuch.

Beispiel: Notieren Sie täglich Beginn und Ende Ihrer Arbeitszeit sowie Pausenzeiten. Bewahren Sie E-Mails oder Arbeitsanweisungen auf, die Überstunden belegen können.

⚠️ ACHTUNG: Auch wenn Ihr Arbeitgeber ein Zeiterfassungssystem nutzt, kontrollieren Sie regelmäßig die erfassten Zeiten und gleichen Sie diese mit Ihren eigenen Aufzeichnungen ab.


Tipp 2: Überstunden anordnen oder dulden lassen

Überstunden müssen entweder vom Arbeitgeber angeordnet werden oder zumindest von ihm geduldet werden, damit ein Anspruch auf Vergütung entsteht. Achten Sie darauf, dass Überstunden nicht eigenmächtig geleistet werden, sondern im besten Fall eine klare Anweisung oder zumindest Kenntnisnahme durch den Arbeitgeber vorliegt.

⚠️ ACHTUNG: Leisten Sie nicht ungefragt und ohne Wissen des Arbeitgebers regelmäßig Überstunden. Dies könnte Ihren Anspruch auf Vergütung gefährden.


Tipp 3: Schriftliche Vereinbarungen prüfen

Überprüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag und gegebenenfalls anwendbare Tarifverträge auf Regelungen zu Überstunden. Oftmals sind dort Vereinbarungen zur Vergütung oder zum Freizeitausgleich von Überstunden enthalten.


Tipp 4: Fristen beachten und Ansprüche geltend machen

Achten Sie auf mögliche Ausschlussfristen in Ihrem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag. Diese Fristen legen fest, innerhalb welchen Zeitraums Sie Ihre Ansprüche auf Überstundenvergütung geltend machen müssen, da diese ansonsten verfallen können. Machen Sie Ihre Ansprüche schriftlich gegenüber Ihrem Arbeitgeber geltend und setzen Sie eine angemessene Frist zur Zahlung.

⚠️ ACHTUNG: Versäumen Sie keine Fristen! Je früher Sie Ihre Ansprüche geltend machen, desto besser.


Tipp 5: Rechtzeitig rechtlichen Rat einholen

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihre Überstunden nicht vergütet oder es zu Streitigkeiten kommt, zögern Sie nicht, einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt zu konsultieren. Dieser kann Ihre Ansprüche prüfen, Sie über Ihre Rechte aufklären und Sie im Streitfall vertreten.

Weitere Fallstricke oder Besonderheiten?

Oftmals versuchen Arbeitgeber, Überstunden mit dem Gehalt „abzugelten“ oder pauschal zu vergüten. Solche Klauseln sind jedoch häufig unwirksam, insbesondere wenn die Anzahl der erwarteten Überstunden nicht klar definiert ist oder die Pauschale die tatsächlich geleisteten Überstunden nicht angemessen abdeckt.

Checkliste: Überstundenvergütung

  • Arbeitszeiten präzise dokumentieren
  • Anordnung oder Duldung von Überstunden sicherstellen
  • Arbeitsvertrag und Tarifvertrag auf Regelungen prüfen
  • Fristen für Geltendmachung beachten
  • Bei Streitigkeiten rechtlichen Rat einholen

Benötigen Sie Hilfe?

Sichere Ihre Rechte bei Überstundenfragen

Die Anforderungen an die präzise Dokumentation und Beweisführung bei Überstundenforderungen stehen oft im Mittelpunkt arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen. Unzureichende Aufzeichnungen und komplexe Abstimmungsprozesse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer können zu Unsicherheiten führen, die nicht nur den Verlauf eines Verfahrens, sondern auch den Anspruch auf angemessene Vergütung beeinflussen.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre individuelle Situation sorgfältig zu analysieren und fundiert zu bewerten. Mit einer klar strukturierten Herangehensweise und verständlichen Erläuterungen helfen wir Ihnen, Ihre Rechte sachgerecht darzulegen und Ihre Ansprüche präzise zu formulieren. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie eine objektive Einschätzung Ihrer Situation wünschen.

Ersteinschätzung anfragen

Häufig gestellte Fragen zum Thema

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was muss ich als Arbeitnehmer tun, um meine Überstunden erfolgreich geltend zu machen?

Um Ihre Überstunden erfolgreich geltend zu machen, sollten Sie einige wichtige Schritte beachten:

  1. Detaillierte Aufzeichnung der Überstunden: Stundenzettel oder ein anderes Zeiterfassungssystem können helfen, die geleisteten Überstunden genau zu dokumentieren. Dazu gehören das Datum, die Uhrzeit und die Art der Aufgaben, die zu den Überstunden geführt haben.
  2. Nachvollziehbare Dokumentation der Aufgaben: Sie sollten nachvollziehbar dokumentieren, welche Aufgaben zu den Überstunden geführt haben. Dies kann durch einen kurzen Kommentar zu den jeweiligen Einträgen erfolgen.
  3. Mitteilung an den Arbeitgeber: Benachrichtigen Sie Ihren Arbeitgeber rechtzeitig über die geleisteten Überstunden. Dies kann mündlich oder schriftlich geschehen und dient dazu, die Aufzeichnungen zu bestätigen und eventuelle Unstimmigkeiten frühzeitig zu klären.
  4. Beweislast: Sie müssen beweisen, dass die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder zur Erledigung der geschuldeten Arbeiten notwendig waren. Freiwillige Überstunden müssen nicht bezahlt werden.
  5. Ausschlussfristen beachten: Rechtzeitig geltend machen: Ausschlussfristen, die meist im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegt sind, müssen beachtet werden. In der Regel müssen Überstundenvergütungen innerhalb von drei Monaten geltend gemacht werden; ansonsten verfallen sie. Ohne vertragliche Regelungen gilt eine dreijährige Verjährungsfrist.

Wichtige Punkte:

  • Überstunden müssen grundsätzlich entweder ausbezahlt oder durch Freizeitausgleich kompensiert werden.
  • Regelungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag bestimmen die Art der Kompensation.
  • Gesetzlich ist der Arbeitnehmer nicht zur Leistung von Überstunden verpflichtet, außer in Notsituationen oder bei vertraglicher Vereinbarung.

Für die erfolgreiche Geltendmachung Ihrer Überstunden ist es entscheidend, korrekte Aufzeichnungen zu führen und rechtzeitig bei Ihrem Arbeitgeber nachzufragen. Wenn nötig, können Sie auch rechtliche Schritte in Betracht ziehen.


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Welche Rolle spielt mein Arbeitsvertrag bei der Frage, ob Überstunden bezahlt werden müssen?

Der Arbeitsvertrag spielt eine zentrale Rolle bei der Frage, ob Überstunden bezahlt werden müssen, da er spezifische Vereinbarungen zu Überstunden enthalten kann.

Zulässige Vereinbarungen:

  • Freizeitausgleich: In vielen Verträgen wird die Möglichkeit des Freizeitausgleichs für Überstunden festgehalten. Statt einer finanziellen Vergütung kann der Arbeitnehmer das Recht auf zusätzliche Freizeit haben.
  • Pauschale Abgeltung: Unter bestimmten Umständen können Überstunden pauschal mit dem Gehalt abgegolten werden, vorausgesetzt, die Anzahl der Überstunden ist klar definiert. Zum Beispiel können drei Überstunden pro Woche mit dem Gehalt abgegolten sein.

Unzulässige Vereinbarungen:

  • Unpräzise Klauseln: Wenn ein Vertrag allgemein formuliert, dass Überstunden „mit dem Gehalt abgegolten“ sind, ohne eine konkrete Anzahl zu nennen, kann dies als unwirksam angesehen werden.
  • Genereller Verzicht: Eine pauschale Aussage, dass alle Überstunden ohne Vergütung abgegolten sind, ist in der Regel unwirksam, es sei denn, es handelt sich um eine klar begrenzte Anzahl.

Anspruch auf Vergütung ohne explizite Regelung:

  • Anordnung oder Duldung: Auch ohne explizite Regelung im Vertrag kann ein Anspruch auf Überstundenvergütung bestehen, wenn der Arbeitgeber die Überstunden angeordnet oder geduldet hat.
  • Gesetzliche Regelung: Laut § 612 BGB ist eine Vergütungserwartung gerechtfertigt, wenn diese den Umständen nach zu erwarten ist. Das bedeutet, dass in vielen Branchen mit einer Vergütung für Überstunden gerechnet werden kann, insbesondere wenn es tariflich festgelegt ist.

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Was bedeutet „Darlegungs- und Beweislast“ im Zusammenhang mit Überstunden?

Darlegungs- und Beweislast sind juristische Begriffe, die im Zusammenhang mit Überstunden im Arbeitsrecht eine zentrale Rolle spielen. Wenn ein Arbeitnehmer eine Vergütung für geleistete Überstunden fordert, muss er zwei wichtige Schritte belegen:

  1. Darlegenslast: Der Arbeitnehmer muss zunächst plausibel darlegen, dass er Überstunden geleistet hat. Dazu gehört es, schriftlich den täglichen Beginn und das Ende seiner Arbeitszeit oder die Zeit, zu der er sich auf Weisung des Arbeitgebers zur Arbeit bereit gehalten hat, anzugeben. Es genügt, wenn der Arbeitnehmer in seiner Klage vorträgt, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten er gearbeitet hat.
  2. Beweislast: Wenn der Arbeitgeber die Behauptungen bestreitet, muss der Arbeitnehmer beweisen, dass er tatsächlich die Überstunden erbracht hat und dass diese von seinem Arbeitgeber ausdrücklich oder konkludent angeordnet, gebilligt oder geduldet wurden. Alternativ müssen die Überstunden zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen sein.

Praktische Anwendungen:

  • Arbeitszeiterfassung: Eine genaue Erfassung der Arbeitszeit kann dabei helfen, die geleisteten Stunden nachzuweisen. Hierfür können technische Systeme zur Zeiterfassung verwendet werden.
  • Veranlassung durch den Arbeitgeber: Der Arbeitnehmer muss auch belegen, dass der Arbeitgeber die Überstunden veranlasst hat, sei es durch direkte Anweisungen oder indem er die Arbeitsmenge so bemessen hat, dass Überstunden notwendig waren.

Chancen und Herausforderungen:

Die Chance auf eine Überstundenvergütung hängt stark davon ab, ob der Arbeitnehmer seine Darlegungs- und Beweislast erfüllt. Ohne genaue Aufzeichnungen und ohne den Nachweis, dass die Überstunden notwendig oder vom Arbeitgeber veranlasst waren, sind die Chancen auf eine erfolgreiche Klage gering. Gerichte legen hohe Anforderungen an die Plausibilität und den Beweis der angegebenen Arbeitszeiten, insbesondere wenn es um die Notwendigkeit der Überstunden geht.


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Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber meine Überstunden bestreitet oder gar nicht erst aufzeichnet?

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihre Überstunden bestreitet oder nicht aufzeichnet, gibt es mehrere Schritte, die Sie ergreifen können, um Ihre Ansprüche durchzusetzen:

Führen eines eigenen Überstundenprotokolls

  • Aufzeichnungen führen: Halten Sie jede Überstunde sorgfältig in einem Notizbuch oder digitalen Kalender auf. Notieren Sie, wann und wie viele Stunden Sie gearbeitet haben. Allerdings ist ein solches Protokoll ohne Anerkennung durch den Arbeitgeber oft nicht ausreichend als Beweis anerkannt.

Sammeln von Beweisen

  • E-Mails und Dokumente sammeln: Bewahren Sie alle relevanten E-Mails, Aufträge und Dokumente auf, die Ihre Überstunden belegen. Insbesondere schriftliche Anweisungen oder Aufforderungen können wertvolle Beweise sein.
  • Zeugenaussagen: Falls möglich, sammeln Sie Aussagen von Kollegen, die Ihre Überstunden bestätigen können.

Rechtliche Schritte

  • Arbeitszeiterfassung: In Deutschland ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein objektives und verlässliches System zur Erfassung der Arbeitszeit einzuführen. Falls er dies nicht tut, kann dies zu einer Beweislastumkehr führen, d.h. der Arbeitgeber muss dann beweisen, dass Sie keine Überstunden geleistet haben.
  • Klage einreichen: Wenn eine gütliche Einigung nicht möglich ist, können Sie letztlich eine Klage auf Überstundenvergütung einreichen. Hierbei müssen Sie nachweisen, dass die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet wurden.

Strategie zur Anerkennung von Überstunden

  • Vereinbarung mit dem Arbeitgeber: Versuchen Sie, sich mit Ihrem Arbeitgeber zu verständigen, die geleisteten Überstunden schriftlich anzuerkennen oder eine Vereinbarung über deren Ausgleich zu treffen.

Wichtige Informationen zur Vergütung

  • Anspruch auf Vergütung: Überstunden müssen vom Arbeitgeber ausdrücklich angeordnet oder genehmigt werden, damit Sie Anspruch auf Vergütung haben. Die Art der Kompensation hängt in der Regel vom Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung ab.

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Geltendmachung von Überstundenfristen

Wenn es darum geht, Überstunden geltend zu machen, spielen Fristen eine entscheidende Rolle. Diese Fristen bestimmen, innerhalb welcher Zeit Sie Ihre Ansprüche stellen müssen, um Überstunden ausgezahlt zu bekommen.

Vertragliche Ausschlussfristen

Viele Arbeitsverträge enthalten Ausschlussfristen, die festlegen, wie schnell Sie Ihre Ansprüche nach der Fälligkeit geltend machen müssen. Häufig betragen diese Fristen etwa drei Monate. Versäumen Sie es, Ihre Überstunden innerhalb dieser Frist schriftlich geltend zu machen, können sie verfallen. Solche Fristen sind wichtig, da sie eine schnelle Klärung der Ansprüche zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ermöglichen.

Gesetzliche Verjährungsfrist

Wenn Ihre vertraglichen Regelungen keine spezifische Ausschlussfrist vorsehen, greift die gesetzliche Verjährungsfrist. Diese beträgt drei Jahre und beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Das bedeutet, wenn Sie beispielsweise im Jahr 2020 Überstunden geleistet haben, können diese bis zum Ende des Jahres 2023 geltend gemacht werden, um die Vergütung zu erhalten.

Wichtige Schritte zur Geltendmachung

Um sicherzustellen, dass Ihre Überstunden nicht verfallen, sollten Sie:

  • Nachweis führen: Dokumentieren Sie genau, wann und wie viele Überstunden Sie geleistet haben.
  • Schriftliche Geltendmachung: Wenn Ihre Frist naht, machen Sie Ihren Anspruch schriftlich geltend.
  • Kommunikation mit dem Arbeitgeber: Versuchen Sie, im Dialog mit Ihrem Arbeitgeber eine Lösung zu finden.

Stellen Sie sicher, dass Ihre Ansprüche rechtzeitig erfasst werden, um keine finanziellen Einbußen zu erleiden.


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⚖️ DISCLAIMER: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Fachbegriffe aus dem Arbeitsrecht

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Überstundenvergütung

Die Überstundenvergütung ist der finanzielle Ausgleich für Arbeitszeit, die über die vertraglich vereinbarte Regelarbeitszeit hinausgeht. Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Vergütung geleisteter Überstunden, wenn diese vom Arbeitgeber angeordnet, geduldet oder nachträglich gebilligt wurden. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Arbeitsvertrag, Tarifverträgen oder betrieblichen Vereinbarungen.

Die rechtliche Grundlage findet sich in §§ 611, 612 BGB. Ohne ausdrückliche Vereinbarung gilt der übliche Vergütungssatz, wobei Zuschläge je nach Branche und Tarifvertrag variieren können.

Beispiel: Eine Angestellte arbeitet laut Vertrag 40 Stunden pro Woche, leistet aber regelmäßig 45 Stunden. Diese zusätzlichen 5 Wochenstunden sind Überstunden und müssen grundsätzlich vergütet werden, sofern keine Abgeltungsvereinbarung besteht.


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Darlegungs- und Beweislast

Die Darlegungs- und Beweislast beschreibt, welche Partei in einem Rechtsstreit welche Tatsachen vortragen und beweisen muss. Im Arbeitsrecht gilt bei Überstundenprozessen eine abgestufte Darlegungslast: Der Arbeitnehmer muss zunächst darlegen, wann und in welchem Umfang er Überstunden geleistet hat. Der Arbeitgeber muss dann substantiiert bestreiten oder darlegen, warum keine Vergütungspflicht besteht.

Die Rechtsprechung hat diese Grundsätze in §§ 138, 286 ZPO verankert und durch zahlreiche BAG-Entscheidungen konkretisiert.

Beispiel: Eine Lageristin behauptet, täglich zwei Stunden länger gearbeitet zu haben. Sie muss die Arbeitstage und Arbeitszeiten konkret benennen. Der Arbeitgeber muss dann erklären, warum die Arbeitsleistung nicht erbracht wurde oder keine Vergütungspflicht besteht.


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Berufungsverfahren

Das Berufungsverfahren ist ein Rechtsmittel gegen Urteile erster Instanz, mit dem eine neue Überprüfung des Falls in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht erreicht werden kann. Im Arbeitsrecht erfolgt die Berufung gegen Urteile des Arbeitsgerichts zum Landesarbeitsgericht, wobei eine Überprüfung des erstinstanzlichen Urteils auf Rechtsfehler und fehlerhafte Tatsachenfeststellung stattfindet.

Gesetzlich geregelt ist das Berufungsverfahren in §§ 511 ff. ZPO und im Arbeitsgerichtsgesetz.

Beispiel: Eine Arbeitnehmerin ist mit dem Urteil des Arbeitsgerichts unzufrieden, weil ihr nur ein Teil der geforderten Überstundenvergütung zugesprochen wurde. Durch Einlegung der Berufung ermöglicht sie eine erneute Prüfung des Falls durch das Landesarbeitsgericht.


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Ausschlussfrist

Eine Ausschlussfrist ist eine vertraglich vereinbarte Frist, innerhalb derer Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden müssen, andernfalls verfallen sie unwiderruflich. Diese Fristen dienen der Rechtssicherheit und sollen eine zeitnahe Klärung von Ansprüchen gewährleisten.

Ausschlussfristen sind in § 77 Abs. 3 BetrVG gesetzlich vorgesehen und finden sich häufig in Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen.

Beispiel: Ein Arbeitsvertrag enthält eine Klausel, wonach Ansprüche auf Überstundenvergütung innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden müssen. Versäumt der Arbeitnehmer diese Frist, kann er auch berechtigte Ansprüche nicht mehr durchsetzen.


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Dokumentationspflicht

Die Dokumentationspflicht beschreibt die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers, die Arbeitszeiten seiner Beschäftigten systematisch zu erfassen und aufzuzeichnen. Diese Pflicht wurde durch die EuGH-Rechtsprechung (CCOO-Urteil von 2019) verstärkt und dient dem Arbeitszeitschutz sowie der Beweissicherung bei Überstundenstreitigkeiten.

Gesetzlich verankert ist die Dokumentationspflicht in § 16 Abs. 2 ArbZG und erhält durch das Nachweisgesetz und die EuGH-Rechtsprechung weitere Relevanz.

Beispiel: Ein Unternehmen muss ein System zur Arbeitszeiterfassung einrichten, das Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dokumentiert. Fehlt diese Dokumentation, kann dies in Rechtsstreitigkeiten zu Beweiserleichterungen für den Arbeitnehmer führen.


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Revision

Die Revision ist ein Rechtsmittel gegen Entscheidungen der zweiten Instanz, das ausschließlich auf die Überprüfung von Rechtsfehlern abzielt. Im Arbeitsrecht ist das Bundesarbeitsgericht für Revisionen zuständig, wobei es nicht mehr um die Feststellung von Tatsachen, sondern um die korrekte Anwendung des Rechts geht.

Die Revision ist in §§ 542 ff. ZPO sowie im Arbeitsgerichtsgesetz geregelt und muss vom vorinstanzlichen Gericht zugelassen werden.

Beispiel: Das Landesarbeitsgericht lässt die Revision zu, weil der Fall grundsätzliche Rechtsfragen zur Beweislast bei Überstundenforderungen aufwirft. Damit kann die unterlegene Partei beim Bundesarbeitsgericht beantragen, dass die rechtliche Bewertung des Falls überprüft wird.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 611 Abs. 1 BGB: Dieser Paragraph begründet den Arbeitsvertrag und damit die Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung der vereinbarten Vergütung. Dazu gehört auch die Vergütung für geleistete Überstunden, sofern diese angeordnet, gebilligt oder geduldet wurden. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Klägerin stützt ihren Anspruch auf Überstundenvergütung auf § 611 BGB, da sie argumentiert, dass sie über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus gearbeitet hat und diese Mehrarbeit zu vergüten ist.
  • § 1 Abs. 6 des Arbeitsvertrages: Diese Klausel legt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Klägerin auf 24 Stunden fest. Die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit bildet die Grundlage zur Bestimmung, ab wann überhaupt Überstunden anfallen können. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Arbeitsvertrag der Klägerin definiert eine 24-Stunden-Woche. Die Überschreitung dieser vertraglichen Arbeitszeit ist ein wesentlicher Faktor für die Beurteilung, ob und in welchem Umfang Überstunden entstanden sind.
  • § 7 des Arbeitsvertrages (Ausschlussfrist): Diese Klausel regelt den Verfall von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis, wenn diese nicht innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich geltend gemacht und gegebenenfalls gerichtlich eingeklagt werden. Ausschlussfristen können die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen, wie hier die Überstundenvergütung, zeitlich beschränken. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag ist relevant, da geprüft werden muss, ob die Klägerin ihre Ansprüche auf Überstundenvergütung fristgerecht geltend gemacht hat, um einen möglichen Anspruchsverlust zu vermeiden.
  • § 3 ArbZG (Arbeitszeitgesetz): Dieser Paragraph begrenzt die werktägliche Arbeitszeit grundsätzlich auf acht Stunden und regelt die Möglichkeit der Verlängerung unter bestimmten Voraussetzungen. Das Arbeitszeitgesetz dient dem Schutz der Arbeitnehmer und setzt Rahmenbedingungen für die zulässige Arbeitszeitgestaltung. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Arbeitszeitgesetz ist im Kontext der Überstunden relevant, um zu beurteilen, ob die von der Klägerin geleisteten Arbeitszeiten im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben standen und ob hieraus Ansprüche auf Überstundenvergütung resultieren können.

Das vorliegende Urteil


Landesarbeitsgericht Niedersachsen – Az.: 4 SLa 52/24 – Urteil vom 09.12.2024


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

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